Am 12.05.2023 wird das Arbeitsgericht Hildesheim auf die Softwareanwendung e²A umgestellt und zum 01.06.2023 die verbindliche elektronische Gerichtsakte eingeführt
In der Zeit vom 09.05.2023 bis 11.05.2023 werden sämtliche Beschäftigen des Arbeitsgerichts in der Softwareanwendung e²A geschult und mit den Besonderheiten der elektronischen Aktenführung vertraut gemacht. Am 12.05.2023 wird das Arbeitsgericht auf die Softwareanwendung e²A umgestellt und zum ... mehr