Barrierefreiheit
Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
Im Eingangsbereich, der mit automatischen Schiebtüren ausgestattet ist, befindet sich auf der linken Seite der Pförtner, an diesen wenden Sie sich bitte. Dort erhalten Sie Auskunft in welcher Etage/Zimmer Sie Ihr Anliegen richten können.
Das Gebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Hinweise für mobilitätseingeschränkte Menschen
Über einen barrierefreien Zugang gelangen Sie in den Eingangsbereich. Der Pförtner zeigt Ihnen gern wo sich der Fahrstuhl befindet.
- Behinderten-Parkplätze
In der Kreuzstraße gegenüber des Arbeitsgerichts befinden sich zwei Behindertenparkplätze.
- Behinderten-WCs
In der zweiten Etage (in der sich das Arbeitsgericht befindet) ist ein Behinderten-WC vorhanden.
- Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich außen auf der linken Seite des Einganges. Der Einwurfschlitz ist in einer Höhe von 90 cm angebracht, so dass er auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich ist.
Über das Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.10.2024