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Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht Hildesheim ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in den Landkreisen Hildesheim und Holzminden.

Anlass für Rechtsstreite vor den Arbeitsgerichten sind Konflikte unterschiedlicher Art aus dem Arbeitsleben. Anspruchsteller im Urteilsverfahren können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, im Beschlussverfahren auch Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die gerichtliche Durchsetzung bestimmter Ansprüche kann von Klagefristen abhängen, die vor allem bei Kündigungsschutzklagen relevant sind (drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss Klage erhoben werden). Daneben können Verfall- und Verjährungsfristen zu beachten sein.

Das Arbeitsgericht Hildesheim bietet Mediation vor dem Güterichter als zusätzliche Möglichkeit zur Lösung von Konflikten an.


Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Hildesheim steht Ihnen zur Verfügung, um Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass in der Rechtsantragstelle keine rechtliche Beratung erfolgen darf.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie sämtliche mit dem Anliegen in Verbindung stehende Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag u.Ä.) möglichst in Kopie mit. Bei Zahlungsansprüchen sollten Sie eine bereits vorbereitete Auflistung und Bezifferung der Forderung bereithalten.

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Hildesheim finden Sie im Erdgeschoss. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Startseite.



Besucherinformationen

Die Sitzungssäle und die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Hildesheim befinden sich im Erdgeschoss.

Es werden zudem regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen durchgeführt. Dabei könnte es zu einem höheren Zeitaufwand kommen.


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