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Geschäftsverteilungsplan

des Arbeitsgerichts Hildesheim


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Bei dem Arbeitsgericht Hildesheim erfolgt die Verteilung der eingehenden Klagen in der Weise, dass die eingehenden Verfahren nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel in der Reihenfolge ihres Eingangs auf alle drei Kammern verteilt werden. Besonderheiten gelten für Eingruppierungsprozesse im öffentlichen Dienst und Klagen im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung sowie für Beschlussverfahren.

Mehrere Verfahren, die denselben Lebenssachverhalt betreffen (Massensachen), und mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden vor derselben Kammer verhandelt.

Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden: RiGVP ab 1.1.2024 (409,49 KB, PDF, nicht barrierefrei).

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