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Barrierefreiheit


Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Im Eingangsbereich, der mit automatischen Schiebtüren ausgestattet ist, befindet sich auf der linken Seite der Pförtner, an diesen wenden Sie sich bitte. Dort erhalten Sie Auskunft in welcher Etage/Zimmer Sie Ihr Anliegen richten können.

Das Gebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.


Hinweise für mobilitätseingeschränkte Menschen

Über einen barrierefreien Zugang gelangen Sie in den Eingangsbereich. Der Pförtner zeigt Ihnen gern wo sich der Fahrstuhl befindet.


- Behinderten-Parkplätze

In der Kreuzstraße gegenüber des Arbeitsgerichts befinden sich zwei Behindertenparkplätze.


- Behinderten-WCs

In der zweiten Etage (in der sich das Arbeitsgericht befindet) ist ein Behinderten-WC vorhanden.


- Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten befindet sich außen auf der linken Seite des Einganges. Der Einwurfschlitz ist in einer Höhe von 90 cm angebracht, so dass er auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich ist.

Bild des Nachtbriefkastens des Arbeitsgerichts Osnabrück Bildrechte: ArbG Osnabrück

Über das Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit.

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