Artikel-Informationen
erstellt am:
26.04.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Angelika Quentin - Pressesprecherin
Die Digitalisierung der Justiz macht auch vor dem Arbeitsgericht Hildesheim nicht halt. Nachdem die technischen Voraussetzungen durch den Umzug in das Fachgerichtszentrum in die Otto-Franzius-Str. 2 geschaffen worden sind, kann jetzt die elektronische Gerichtsakte am Arbeitsgericht Hildesheim eingeführt werden.
Dazu laufen die Vorbereitungsarbeiten auf Hochtouren. Seit Oktober 2022 werden die noch in Papierform eingereichten Schriftsätze der Rechtssuchenden, gescannt und elektronisch weiterverarbeitet und teilweise auch elektronisch versandt. Sämtliche Arbeitsplätze, aber auch die neuen Sitzungssäle wurden mit der für die elektronische Aktenbearbeitung notwendigen technischen Ausrüstung ausgestattet und die für die Beratung mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern notwendigen I-Pads angeschafft.
In der Zeit vom 09.05.2023 bis 11.05.2023 werden sämtliche Beschäftigen des Arbeitsgerichts in der Softwareanwendung e²A geschult und mit den Besonderheiten der elektronischen Aktenführung vertraut gemacht. Am 12.05.2023 wird die Aktenbearbeitung auf die Softwareanwendung e²A umgestellt und die noch laufenden Verfahren werden hybrid, d.h. in Papier und zusätzlich elektronisch abgearbeitet. Zum 01.06.2023 werden alle neu eingehenden Verfahren bei Arbeitsgericht Hildesheim verbindlich nur noch in elektronischer Form und damit ohne Medienbruch geführt und bearbeitet.
Die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts ist während der anstehenden Schulungsmaßnahme nur über die Poststelle des Fachgerichtszentrums Hildesheim unter der Telefonnummer 05121-9137-5 sichergestellt. Um die zeitnahe Bearbeitung von Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen in dem vorgenannten Zeitraum zu ermöglichen, wird empfohlen, diese rechtzeitig telefonisch anzukündigen. Termine für die Rechtsantragstelle werden in dieser Zeit ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer Ankündigung vergeben.
Der Eingang im elektronische Rechtsverkehr und der Posteingang sind von den anstehenden Schulungsmaßnahmen nicht betroffen. Allerdings kann sich die Übermittlung von Schriftsätzen und Anträgen sowie die Beantwortung von Anfragen der Parteien und Beteiligten aus diesen Gründen verzögernArtikel-Informationen
erstellt am:
26.04.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Angelika Quentin - Pressesprecherin